Landesverband Gardetanzsport Württemberg e.V 1988 Neue Corona-Verordnung Sport gültig ab 1. Juli 2020
https://www.facebook.com/LandesverbandGardetanzsportWuerttemberg.LGW/posts/1661281340694204
Mail zu Corona vom Amt für Sport u. Bewegung Stuttgart.
Bitte für Stuttgart unbedingt beachten!
Von: Daniela.Klein@stuttgart.de
Datum: 26. Juni 2020 um 13:41:52 MESZ
An: Poststelle.SportUndBewegung@stuttgart.de
Betreff: zur Information: Neue Corona-Verordnung Sport gültig ab 1. Juli 2020
Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Sportvereine und
Sportanbieter in Stuttgart,
ich möchte Sie gerne auf die neue Corona-Verordnung Sport hinweisen, die ab
dem 1. Juli 2020 gelten wird.
Dieser Verordnung ersetzt die bis 30. Juni 2020 geltenden Verordnungen
Sportstätten, Sportwettkämpfe und Profi- und Spitzensport. D. h. Ihre
Sportangebote müssen sich ab dem 1. Juli 2020 nur noch nach dieser neuen
Verordnung richten.
Hier der Link zur Verordnung:
https://km-bw.de/CoronaVO+Sport+ab+1_+Juli
Im Wesentlichen sind das die Änderungen:
Grundsätzlich gilt weiterhin das Abstandsgebot von 1,5m. Heißt: Bei
Sportarten, in denen die Einhaltung des Abstands von 1,5 m aufgrund des
Trainingsinhalts möglich ist, ist der Abstand einzuhalten. Die bis 30.
Juni 2020 geltenden qm-Vorgaben entfallen ab dem 1. Juli 2020.
Sport- und Trainingsgruppen bis zu 20 Personen sind zulässig.
Für Sportarten, bei denen man aufgrund des Trainingsinhalts das
Abstandgebot nicht oder nicht durchgehend einhalten kann, gilt:
- Es können die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-,
Spiel- oder Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten
erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden.
- In Sportarten, in denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum
ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist (z. B. Ringen und
Paartanz), sind in jedem Training oder in jeder Übungseinheit möglichst
feste Trainings- oder Übungspaare zu bilden.
Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Es ist jedoch
sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den
Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist
zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe sind – auch im Breitensport – in
allen Sportarten wieder zulässig. Untersagt sind
- bis einschließlich 31. Juli Veranstaltungen mit über 100 Sportlerinnen
und Sportlern und über 100 Zuschauerinnen und Zuschauern. Die Zahl der
Zuschauerinnen und Zuschauer kann unter bestimmten Bedingungen auf 250
erhöht werden (siehe CoronaVO Sport § 4 Abs. 3)
- vom 1. August bis einschließlich 31. Oktober 2020 Veranstaltungen mit
insgesamt 500 Sportlerinnen und Sportlern sowie Zuschauerinnen und
Zuschauern (die zahlenmäßige Aufteilung zwischen Sportlerinnen und
Sportlern und Zuschauerinnen und Zuschauern ist dem Veranstalter
freigestellt).
Ganz wichtig:
Die Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten sind weiterhin
einzuhalten.
Die Mindestanforderungen für die Hygiene sind in § 4 der allgemeinen
Corona-Verordnung geregelt.
Die neue Corona-Verordnung Sport verweist an vielen Stellen auf die
allgemeine Corona-Verordnung des Landes, die ab dem 1. Juli 2020 gelten
wird. Hier der Link zur dieser Verordnung:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/corona-verordnung-ab-1-juli-2020/
Auch, wenn es noch einmal Aufwand bedeutet, machen Sie sich bitte mit
diesen neuen Regelungen vertraut und wenden diese an - sie bringen ganz
viele Erleichterungen für den Sportbetrieb!
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre bekannten Ansprechpartner bei
uns im Hause.
Ich freue mich über ein Stück mehr "Normalität" im Sport und hoffe auf
Ihren verantwortungsvollen Umgang damit!
Ihnen allen herzlichen Dank für Ihre Mühen!
Alles Gute und freundliche Grüße
Daniela Klein
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Sport und Bewegung
Amtsleiterin
52-AL
Daniela Klein
Kronprinzstraße 13
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 216-59826
eFax: 0711 216-9510198
Mobil: 0172 7688716
E-Mail: daniela.klein@stuttgart.de ... Sehen Sie mehr